Schenkungen, Erbschaften & Legate


Mit einer Schenkung, einer Erbschaft oder einem Legat unterstützen Sie das Kunstmuseum Bern dabei, seinen kulturellen Auftrag auch für kommende Generationen wahrnehmen zu können. 

Das Kunstmuseum Bern darf auf eine lange Tradition von Schenkungen und testamentarischer Zuwendungen zurückblicken. So setzte sich zum Beispiel Albert Anker 1874 in seiner Funktion als Mitglied des Grossen Rates des Kantons Bern entschieden für den Bau eines Kunstmuseums ein. Aber erst dank einem Vermächtnis von 350΄000 Franken des verstorbenen Berner Architekten Gottlieb Hebler waren die finanziellen Mittel vorhanden und konnte der Bau des Kunstmuseum Bern realisiert werden. 

Möchten auch Sie über Ihr Leben hinaus etwas hinterlassen?

Mit einer Schenkung oder einer testamentarischer Zuwendung zugunsten des Kunstmuseum Bern schliessen Sie sich dieser Traditionen an und tragen dazu bei, die Zukunft des Museums langfristig zu sichern. Wir stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite. 

Die häufigsten Fragen

  • Mit einer Schenkung überlassen Sie zu Lebzeiten einer Person oder einer Organisation eine Geld- oder Sachleistung (z.B. ein Kunstwerk).

    Falls Sie eine Schenkung eines Kunstwerkes an das Kunstmuseum Bern in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen im Vorfeld mit uns in Kontakt zu treten.

  • Sie können - unter Berücksichtigung der Pflichtteile für Ehepartner und direkte Nachkommen – selbst bestimmen, wer was erben soll. Auch gemeinnützige Organisationen wie das Kunstmuseum Bern können begünstigt werden. Dies ermöglich Ihnen sich über Ihr Leben hinaus für die Kunst zu engagieren. Erbschaften und Vermächtnisse an gemeinnützige Organisationen sind in der Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit und können so ohne Abzug volle Wirkung entfalten. 

    • Legat/Vermächtnis: Sie vermachen dem Kunstmuseum Bern in Ihrem Testament oder Erbvertrag einen festen Geldbetrag oder bestimmte Wertgegenstände. Falls Sie das Vermachen eines Kunstwerkes in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen im Vorfeld mit uns in Kontakt zu treten.

    • Erbschaft: Sie setzen in Ihrem Testament das Kunstmuseum Bern als Erbe für einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses ein - dies unter Berücksichtigung der Pflichtanteile anfälliger Ehepartner und direkter Nachkommen. Das Kunstmuseum Bern wird so zur Miterbin. Falls keine Ehepartner oder direkten Nachkommen vorhanden sind, kann auch der komplette Nachlass dem Kunstmuseum Bern als Alleinerbin hinterlassen werden. 

    Wir empfehlen Ihnen das Testament oder den Erbvertrag mit einem Notar Ihres Vertrauens zu besprechen. Gerne stehen wir Ihnen beratend bei und können auch Kontakte zu Spezialisten herstellen.  

Schenkungen und Legate

Eine Auswahl von Schenkungen und Vermächtnissen, welche dem Kunstmuseum Bern anvertraut wurden.

  • Selbstbildnis von Giovanni Giacometti
  • Roter Kopf, blauer Körper von Meret Oppenheim
  • Kleiner Traum in Rot von Wassily Kandinsky
  • Strickendes Mädchen von Albert Anker
  • Géometrique et ondoyant, plans et lignes von Sophie Taeuber-Arp
  • Lisière de village von Pierre Auguste Renoir
  • Brown and Silver II von Jackson Pollock

Kontakt

Birgit Achatz

Leiterin Sponsoring & Fundraising 
Kunstmuseum Bern-Zentrum Paul Klee

+41 31 328 09 10 
birgit.achatz@kmbzpk.ch 

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