Nachlass Cornelius Gurlitt
Provenienzforschung zum Legat Cornelius Gurlitt am Kunstmuseum Bern
Der Nachlass Gurlitt
Die Datenbank bietet Zugang zu den Werken des Nachlasses von Cornelius Gurlitt (1932 – 2014).
Zur Online-Datenbank Aktuell ausgestellte Werke aus dem Legat Cornelius Gurlitt
Aktuelle Projekte
Provenienzforschung zu Kunstwerken des Legats Cornelius Gurlitt (Werke mit ungeklärter Provenienz, Priorisierung 1: gelb-rot)
Projektleitung:
Dr. Nikola Doll
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen:
Dr. Gitta Ho
Katharina Otterbach, M. A.
Ev-Isabel Raue, M. A.
Abgeschlossene Projekte
Provenienzforschung zu Kunstwerken der Deutschen Moderne (Projektphase 2: 9.2020 – 8.2022)
In Kooperation mit der Forschungsstelle «Entartete Kunst» am Kunstgeschichtlichen Seminar der Universität Hamburg werden die Provenienzrecherchen zu Werken der deutschen Moderne aus dem Legat Cornelius Gurlitt fortgesetzt. Gegenstand sind Kunstwerke, die das Deutsche Reich mutmasslich im Zuge der sogenannten Aktion «Entartete Kunst» (1937) aus deutschem Museumsbesitz beschlagnahmen liess sowie Kunstwerke, für die sich dieser Zusammenhang nach Abschluss der Recherchen 2019 – 2020 nicht bestätigen liess. Die werkbezogenen Erkenntnisse werden fortlaufend aktualisiert und sind in der Onlinedatenbank DER NACHLASS GURLITT abrufbar. Die Ergebnisse der Kontextrecherchen werden im Band «Hildebrand Gurlitt und die Moderne» im September 2022 veröffentlicht.
Projektleitung:
Dr. Nikola Doll
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen:
Dr. des. Maike Brüggen
Katharina Otterbach, M. A.
Provenienzforschung zu Kunstwerken des Legats Cornelius Gurlitt (Werke mit ungeklärter Provenienz, Priorisierung 1: gelb-rot) (Projektphase 1: 9.2020 – 6.2021)
Projektleitung:
Dr. Nikola Doll
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen:
Dr. Gitta Ho
Dr. Marcus Leifeld
Dr. Britta Olenyi von Husen
Ev-Isabel Raue, M. A.
Dokumentation und standardisierte Referenzierung von Provenienzmerkmalen
Seit 2018 erarbeiten die Abteilungen Provenienzforschung und Restaurierung – Konservierung gemeinsam Standards zur Dokumentation von Provenienzmerkmalen. Die HKB – Hochschule der Künste Bern unterstützt das Projekt.
Projektleitung:
Dr. Nikola Doll
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen:
Dorothea Spitza, M. A. Restauratorin
Silja Meyer, M. A. (9.2018 – 8.2021)
Provenienzforschung zu Kunstwerken, die das Deutsche Reich im Zuge der sogenannten Aktion «Entartete Kunst» (1937) aus Deutschem Museumsbesitz beschlagnahmen liess (Projektphase 1: 7.2019 – 6.2020)
In Kooperation mit der Forschungsstelle «Entartete Kunst» und der Liebelt-Stiftungsprofessur für Provenienzforschung am Kunstgeschichtlichen Seminar der Universität Hamburg untersuchten zwei Mitarbeiterinnen die Provenienzen von rund 400 Werken der deutschen Moderne aus dem Kunstfund Gurlitt.
Projektleitung:
Dr. Nikola Doll, Kunstmuseum Bern
Prof. Dr. Gesa Vietzen, Liebelt-Stiftungsprofessur für Provenienzforschung, Universität Hamburg
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen (2019 – 2020):
Silja Meyer, M. A. (Bern)
Nadine Vehling, M. A. (Hamburg)
Atelier Gurlitt 2017
Bis August 2017 wurden rund 240 Kunstwerke des Legats Cornelius Gurlitt erstmals am Kunstmuseum Bern materialtechnisch untersucht und konserviert, so dass sie in den Ausstellungen Bestandsaufnahme Gurlitt (2017 – 2019) präsentiert werden konnten. Es zeigten sich Schäden, die von konservatorisch ungeeigneten, alterungsunbeständigen Montierungen und Befall durch Mikroorganismen stammen. Bei Druckgrafiken wirkte sich auch die Papierqualität auf den Erhaltungszustand aus.
Die materialtechnischen Untersuchungen sind Beginn einer einheitlichen Dokumentation des Legats Cornelius Gurlitt.
Kunstmuseum Bern
Projektleitung:
Dr. Nathalie Bäschlin
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen:
Philine Claussen, M. A., Restauratorin
Katja Friese, M. A., Restauratorin
Dorothea Spitza, M. A., Restauratorin
Josefine Werthmann, M. A., Restauratorin
Externe Restaurator:innen:
Patrick Lüthi, M. A., Restaurator
Sandra Winkelmann, M. A., Restauratorin
Studierende der HKB – Hochschule der Künste Bern:
Anna Aegerter
Lena Zinniker
Eva Aebersold
Provenienzkategorien
Die Provenienzkategorien des Kunstmuseum Bern dienen einer differenzierten Bewertung der Erkenntnisse von Provenienzforschung. Sie werden mit der "Berner Ampel" verbildlicht.
Mehr erfahrenProvenienzforschung Sammlung
Provenienzforschung setzt sich mit den Erwerbungszusammenhängen einzelner Kunstwerke und der Geschichte von Sammlungen auseinander.
Mehr erfahren
Archiv Medienmitteilungen Gurlitt
Mit und nach der Annahme des Erbes von Cornelius Gurlitt (1932–2014) durch das Kunstmuseum Bern im November 2014 ist viel pas-siert: 2017 wurde am Kunstmuseum Bern die schweizweit erste Ab-teilung für Provenienzforschung gegründet. Werke aus dem Bestand wurden 2017 und 2018 in mehreren Ausstellungen gezeigt und neun Werke restituiert. Seit Dezember 2021 ist der Gesamtbestand des Er-bes Gurlitt erstmals vollständig in einer Datenbank öffentlich zugäng-lich. Das Legat Gurlitt wurde umfassend dokumentiert und erforscht und die wichtigsten Bewertungen und Entscheidungen ausführlich begründet. Schliesslich wurde im Umgang mit Werken lückenhafter Provenienz eine neue, für die NS-Opfer fairere Lösung entwickelt und in einem ersten Fall mit der freiwilligen Übergabe von zwei Werken umgesetzt. Mit der grossangelegten Ausstellung Gurlitt. Eine Bilanz präsentiert das Kunstmuseum Bern vom 16. September 2022 bis am 15. Januar 2023 die Ergebnisse dieser Aufarbeitung.
10.12.2021
Medienmitteilung vom 10. Dezember 2021
Legat Cornelius Gurlitt: Entscheide der Stiftung Kunstmuseum Bern bezüglich des Umgangs mit Werken ungeklärter Provenienz sowie der Herausgabeforderung der Erben nach Dr. Ismar Littmann
Nach mehrjährigen Forschungsarbeiten am rund 1.600 Werke umfassenden Legat Corneli-us Gurlitt hat die Stiftung Kunstmuseum Bern Entscheide in Bezug auf den Umgang mit Werken ungeklärter Provenienz sowie der Herausgabeforderung der Erben nach Dr. Ismar Littmann gefällt. Die Entscheide sind nach umfangreichen Abklärungen und Abwägungen unter Einbezug von unabhängigen internationalen Expert:innen getroffen worden.
8.11.2019
Medienmitteilung vom 8. November 2019
Gurlitt: Verkauf von Édouard Manet, «Marine, Temps d’orage»
Das Kunstmuseum Bern hat sich mit dem National Museum of Western Art, Tokyo, auf den Verkauf von Édouard Manet, «Marine, Temps d’orage» (Stürmische See), 1873, aus dem Legat Gurlitt geeinigt.
23.9.2019
Medienmitteilung vom 23. September 2019
Fateful Choices: Art from the Gurlitt Trove. Ausstellung im The Israel Museum, Jerusalem
In Zusammenarbeit mit dem Kunstmuseum Bern konnte eine Ausstellung von rund 100 Kunstwerken aus dem «Kunstfund Gurlitt» in Israel realisiert werden.
8.1.2019
Medienmitteilung vom 8. Januar 2019
Kunstfund Gurlitt: Kulturstaatsministerin Grütters restituiert NS-Raubkunst-Gemälde
Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat heute in Berlin gemeinsam mit Marcel Brülhart, Vertreter des Kantons Bern beim Kunstmuseum der Stadt, das Gemälde «Portrait de jeune femme assise» (Porträt einer sitzenden jungen Frau) von Thomas Couture an die Familie des ursprünglichen Eigentümers Georges Mandel übergeben. Das Bild aus dem Nachlass von Cornelius Gurlitt war zuletzt in der Ausstellung «Bestandsaufnahme Gurlitt» im Berliner Gropius Bau zu sehen, die gestern zu Ende ging.
3.7.2018
Medienmitteilung vom 13. Juli 2018
Das Kunstmuseum Bern und die Familie Cézanne einigen sich über Paul Cézannes Werk «La Montagne Sainte-Victoire»
Das Kunstmuseum Bern und die Familie Cézanne einigen sich über Paul Cézannes Werk «La Montagne Sainte-Victoire», 1897, aus dem Nachlass von Cornelius Gurlitt. Das möglicherweise prominenteste Werk des Kunstfunds Gurlitt verbleibt im Eigentum des Kunstmuseum Bern, die Familie Cézanne erkennt das Kunstmuseum Bern als rechtmässige Eigentümerin an. Zu Diskussionen war es gekommen, weil das Gemälde eine Provenienzlücke aufweist, gleichzeitig handelt es sich nicht um einen Fall von Nazi-Raubkunst. Im Gegenzug räumt das Kunstmuseum Bern der Familie Cézanne das Recht ein, im Rahmen eines langfristigen Leihvertrages das Gemälde regelmässig im Musée Granet in Aix-en-Provence, Cézannes Heimatstadt, zu zeigen. Damit konnte eine gütliche Einigung gefunden werden, ohne dass Geld fliesst.
18.4.2018
Medienmitteilung vom 18. April 2018
Bestandsaufnahme Gurlitt Teil 2. Der NS-Kunstraub und die Folgen
1.11.2017
Medienmitteilung vom 1. November 2017
Bestandsaufnahme Gurlitt «Entartete Kunst» – Beschlagnahmt und verkauft
Das Kunstmuseum Bern eröffnet die Ausstellung Bestandsaufnahme Gurlitt. «Entartete Kunst» – Beschlagnahmt und verkauft. Nachdem das Kunstmuseum Bern 2014 überraschend von Cornelius Gurlitt (1932–2014) in seinem Testament als Universalerbe eingesetzt wurde, stellen das Kunstmuseum Bern und die Bundeskunsthalle in Bonn nun unter dem Ausstellungstitel Bestandsaufnahme Gurlitt zeitgleich Teile dieses umfangreichen Bestandes erstmals einer breiten Öffentlichkeit vor.
18.8.2017
Medienmitteilung vom 18. August 2017
Werkstatt Gurlitt im Kunstmuseum Bern: Einblick in die Restaurierung
Heute hat das Kunstmuseum Bern in Anwesenheit von Regierungspräsident Bernhard Pulver zusammen mit Direktorin Nina Zimmer die Werkstatt Gurlitt präsentiert. Es fand eine exklusive Besichtigung des Restaurierungsateliers mit einem Expertinnenteam statt.
Im Vorfeld der Ausstellung Bestandsaufnahme Gurlitt. Entartete Kunst – Beschlagnahmt und verkauft ermöglicht die Werkstatt Gurlitt Einblicke in den aktuellen Stand der Restaurierungsmassnahmen von Werken aus dem Gurlitt Nachlass. Die Werkstatt Gurlitt ist öffentlich und kann im Rahmen von Führungen besichtigt werden.Das Kunstmuseum Bern begrüsst Frau Dr. Nikola Doll als neue Leiterin der Abteilung Provenienzforschung. Die Thematik hat im Zusammenhang mit dem Kunstfund Gurlitt und der Einsetzung des Berner Museums als Erbe des Konvoluts eine neue Dimension erhalten. Das Kunstmuseum Bern stellt sich dieser Verantwortung und hat für diese Aufgabe entsprechende Strukturen geschaffen. Zwei Teilprojekte laufen bereits seit Ende letzten Jahres. Am 1. Juni lädt das Kunstmuseum Bern zusammen mit der Universität Bern zu einer öffentlichen Tagung zum Thema ein.
20.2.2017
Medienmitteilung vom 20. Februar 2017
Restitution der NS-Raubkunst-Zeichnung aus dem Gurlitt-Nachlass
Monika Grütters, Kulturstaatsministerin der Bundesrepublik Deutschland, hat am heutigen Montag in Berlin gemeinsam mit Jürg Bucher, Präsident der Dachstiftung Kunstmuseum Bern – Zentrum Paul Klee, die zum Nachlass Cornelius Gurlitts gehörende Zeichnung von Adolph von Menzel „Inneres einer gotischen Kirche“ an die Nachkommen der ursprünglichen Eigentümerin Elsa Helene Cohen übergeben.
15.2.2017
Medienmitteilung vom 15. Februar 2017
Bundeskunsthalle, Bonn und Kunstmuseum Bern zeigen zeitgleich die Ausstellungen Bestandsaufnahme Gurlitt.
Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (Bundeskunsthalle) in Bonn und das Kunstmuseum Bern arbeiten zurzeit an einer gemeinsamen Doppelausstellung, in deren Mittelpunkt erstmals eine Auswahl von Kunstwerken aus dem Nachlass von Cornelius Gurlitt steht.
15.12.2016
Medienmitteilung vom 15. Dezember 2016
Kunstmuseum Bern begrüsst den Gurlitt-Entscheid des Oberlandesgerichts München
Mit Freude – und auch Erleichterung – hat das Kunstmuseum Bern den Entscheid des Oberlandesgerichts München vom 15. Dezember 2016 zur Kenntnis genommen. Das Gericht bestätigt darin die Erbenstellung des Kunstmuseums Bern im Fall Gurlitt. Mit diesem Entscheid können nun die Vorbereitungen für die geplanten Ausstellungen im Kunstmuseum Bern und der Bundeskunsthalle in Bonn intensiviert werden, die den Zugang der Öffentlichkeit zu den Werken und der Geschichte der Betroffenen sicherstellen sollen. Gleichzeitig ermöglicht der Entscheid dem Kunstmuseum Bern, die laufende Provenienzforschung des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste substantiell zu unterstützen. Mit dem Ziel, sämtliche Werke weiter zu erforschen, Raubkunst ausfindig zu machen und allfällige weitere Restitutionen in Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland rasch und unbürokratisch abzuwickeln.
26.3.2015
Medienmitteilung vom 26. März 2015
Kunstmuseum Bern begrüsst den Entscheid des Münchner Nachlassgerichts
Das Kunstmuseum Bern nimmt den Entscheid des Nachlassgerichts München vom 24. März 2015, wonach das Testament von Cornelius Gurlitt vom 9. Januar 2014 gültig ist, mit Befriedigung zur Kenntnis. Wie bereits anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern vom 24. November 2014 betont, ist das Museum bereit, sich der Verantwortung zu stellen, die mit der Annahme der Erbschaft verbunden ist. Insbesondere will das Kunstmuseum Bern zu einer umfassenden Erforschung der Sammlung und zu raschen Restitutionen beitragen. Im Sinne der vom Kunstmuseum Bern angestrebten grösstmöglichen Transparenz wurden umgehend nach Annahme der Erbschaft die Listen Schwabinger Fund und Salzburger Fund sowie die Geschäftsbücher veröffentlicht.
20.2.2015
Medienmitteilung vom 20. Februar 2015
Stellungnahme Kunstmuseum Bern in Abstimmung mit den zuständigen deutschen Behörden betreffend Restituierung von Werken aus der Kunstsammlung Gurlitt
Das Kunstmuseum Bern hat mit Unterzeichnung der Vereinbarung bereits am 24. November 2014 sämtliche Rechte an Bildern, die unter Raubkunstverdacht stehen, aufgegeben. Dies betrifft auch das Bild „Sitzende Frau“ von Henri Matisse. Seither bemüht sich die BKM
(Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) in Abstimmung mit dem KMB, von den Anwälten der Familie Rosenberg die für Restitutionen notwendigen Berechtigtennachweise zu erhalten. Bis heute konnten diese – wie auch in den beiden anderen zugesagten Restitutionen - nicht im erforderlichen Umfang vorgelegt werden.17.2.2015
Medienmitteilung vom 17. Februar 2015
Verzögerungen infolge des hängigen Erbscheinverfahrens
Der Stiftungsrat des Kunstmuseums Bern hat in seiner letzten Sitzung grundsätzlich die Einrichtung einer Forschungsstelle „Gurlitt“ beschlossen und deren Auftrag und Struktur definiert. Der Beschluss kann und soll jedoch erst umgesetzt werden, wenn über den in München anhängigen Erbscheinantrag der Cousine Cornelius Gurlitts entschieden ist. Der Stiftungsrat bedauert diese von ihm nicht beeinflussbare Verzögerung, umso mehr, als dadurch auch die Abwicklung der bereits geklärten und vom Kunstmuseum Bern befürworteten Restitutionsfälle beeinträchtigt wird.
Bern erklärt Annahme der Erbschaft - Berlin, München und Bern schließen Vertrag über den Umgang mit dem Nachlass von Cornelius Gurlitt / Kulturstaatsministerin Grütters, Bayerns Justizminister Bausback und Stiftungsratsvorsitzender Schäublin: „Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung!“
12.10.2014
Medienmitteilung vom 12. Oktober 2014
Stellungnahme zum Artikel in der Sonntagszeitung von heute „Kunstmuseum Bern nimmt Gurlitts Erbe an“
Gegenwärtig werden in Deutschland Mutmassungen kolportiert. Es trifft zu, dass vertrauliche Gespräche mit der BRD und mit dem Freistaat Bayern im Gange sind. Deren Ziel ist es, Voraussetzungen und Implikationen einer allfälligen Annahme der Erbschaft Gurlitt durch das Kunstmuseum Bern zu ermitteln. Die Gespräche verlaufen konstruktiv, sind aber noch nicht abgeschlossen. Angesichts dessen erübrigt es sich, die vorgebrachten, in wesentlichen Teilen erst noch unzutreffenden Spekulationen zu kommentieren. Und am Ende ist der Stiftungsrat nach wie vor frei, im bestverstandenen Interesse des Kunstmuseums Bern über Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft zu entscheiden.
Der Stiftungsrat des Kunstmuseums Bern (KMB) hat beschlossen, zur Klärung der vielfältigen Fragen, die der Nachlass Gurlitt aufgibt, die Dienste der Anwaltskanzlei CMS von Erlach Poncet AG in Zürich und ihrer Partnerkanzleien in München, Berlin und Wien in Anspruch zu nehmen; für die Gesamtleitung verantwortlich ist Dr. Beat von Rechenberg. Insbesondere geht es darum, alle faktischen und rechtlichen Umstände zu prüfen, die mit dem Nachlass zusammenhängen. Dazu wird voraussichtlich die gesamte zur Verfügung stehende Frist von sechs Monaten ausgeschöpft werden müssen. Die Kontakte zu den in München und Berlin mit dem Geschäft befassten Behörden sind hergestellt. Ziel der laufenden Arbeiten ist es, eine verlässliche Grundlage zu schaffen für den Entscheid betreffend Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.
Der Stiftungsrat des Kunstmuseums Bern hat sich am 26. Mai 2014 im Rahmen einer Sondersitzung erstmals mit der Situation befasst, die dadurch entstanden ist, dass Herr Cornelius Gurlitt das Kunstmuseum Bern testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt hat. Das Testament wurde dem Kunstmuseum Bern noch nicht eröffnet; ab dem Zeitpunkt der Eröffnung läuft eine Frist von sechs Monaten, innerhalb deren über die Annahme der Erbschaft entschieden werden muss. Diese Zeit soll genutzt werden zur Beschaffung möglichst vieler relevanter Fakten und Einsichten.
So liegt bisher noch kein Inventar vor, und die Kunstsammlung konnte noch nicht besichtigt werden. Anlässlich eines Besuchs des Präsidenten und des Direktors in München sind Kontakte mit den dortigen Behörden hergestellt worden. Die politischen Behörden in der Schweiz werden regelmässig auf dem Laufenden gehalten.
Es wurde beschlossen, einen Rechtsbeistand beizuziehen; dessen Name soll nach seiner definitiven Verpflichtung bekannt gegeben werden.
Das Kunstmuseum Bern wird die Medien bei Vorliegen allfälliger neuer Gegebenheiten informieren, frühestens Anfang Juli.13.5.2014
Medienmitteilung vom 13. Mai 2014
Das Kunstmuseum Bern kommuniziert anfangs Juni über das weitere Vorgehen
Die Direktion des Kunstmuseums Bern teilt mit, dass nach einer ersten Phase der Berichterstattung vorläufig keinerlei weitere Auskünfte über die Erbschaft Gurlitt erteilt werden. Die Direktion ist zurzeit damit beschäftigt, Fakten aufzuarbeiten, die es dem Stiftungsrat Kunstmuseum Bern erlauben werden, eine erste Lagebeurteilung vorzunehmen. Das Kunstmuseum Bern wird die Medien zum gegebenen Zeitpunkt orientieren. Dies wird voraussichtlich anfangs Juni der Fall sein.
Das Kunstmuseum Bern ist seit Bekanntwerden, dass die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern als Alleinerbin des Herrn Cornelius Gurlitt eingesetzt wurde, mit einer grossen Zahl an Medienanfragen konfrontiert.Heute, den 7. Mai 2014 wurde das Kunstmuseum Bern durch Herrn Christoph Edel, den Rechtsanwalt des gestern, den 6. Mai 2014 verstorbenen Herrn Cornelius Gurlitt, telefonisch wie schriftlich informiert, dass Herr Cornelius Gurlitt die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern zu seiner unbeschränkten und unbeschwerten Alleinerbin eingesetzt habe.